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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Hannover-Stadt e.V. findest du hier .
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Grundlage unserer Arbeit im Einsatzdienst ist die Satzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft.
Auszug § 2 Zweck:
„Aufgabe ist die Schaffung und Förderung aller Einrichtungen und Maßnahmen, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen.“
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
Einsatzmöglichkeiten für Wasserrettungseinheiten sind unter anderem:
Die DLRG ist bundesweit nicht nur in der örtlichen Gefahrenabwehr sondern auch im Katastrophenschutz tätig. Die DLRG Hannover-Stadt ist in die Landeseinsatzzug (LEZ) Niedersachsen Süd der DLRG im LV Niedersachsen integriert. Hier stellt sie im Falle überregionaler Schadenslagen den Führungstrupp (ZF, ZtrpFhr, ELW und Meldefahrzeug) sowie einen der drei Tauchtrupps. Der verbleibendeTauchtrupp, die Bootstrupps und der Gerätetrupp sind beim Landeseinsatzstab der DLRG im LV Niedersachsen gemeldet und können entsprechend bei Bedarf als Gruppe oder Teileinheit eines anderen Wasserrettungszuges eingesetzt werden, sofern dies durch die unsere untere Katastrophenschutzbehörde freigegeben wird (Eine Absicherung des Stadtgebietes Hannover durch DLRG Personal im Bereich der örtlichen Gefahrenabwehr muss jederzeit gewährleistet sein).
Beim Elbehochwasser im August 2002, im April 2006 und im Juni 2013 wurden die Einheiten der DLRG im Bezirk Hannover-Stadt durch den LV Niedersachsen als Teilkomponente des LEZ Süd eingesetzt. Einsatzgebiete waren 2002 die Bundesländer Sachsen (Stadt Torgau) und Niedersachsen (LK Lüchow Dannenberg), 2006 kam der Landeseinsatzzug Niedersachsen Süd nur im Land Niedersachsen (LK Lüchow Dannenberg) und 2013 ebenfalls im LK Lüneburg (Amt Neuhaus und Bleckede) zum Einsatz. In den beiden ersten Einsätzen wurden durch den LEZ Deiche vor weiterer Durchnässung bzw. Bruch geschützt. Hierbei wurden Deiche auf der Wasserseite durch Folien, welche durch Einsatztaucher der DLRG eingebracht wurden, vor Wassereinbruch geschützt bzw. von der Landseite aus die Sedimentausschwemmung mittels Vliesfolien und Sandsackbeschwerung verhindert.
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