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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Hannover-Stadt e.V. findest du hier .
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Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Rettungsschwimmkursen ist eine gute Gesundheit. Besonders bei schwerwiegenden akuten oder chronischen Erkrankungen des Nasen-Rachen-Raumes oder der Ohren (z.B. der Trommelfelle) ist die Teilnahme an einem Rettungsschwimmkurs nicht möglich. Zudem werden gute bis sehr gute Schwimm- und Tauchfertigkeiten erwartet.
Wir bitten zudem die (potenziellen) Teilnehmer inständig vor und nicht erst nach der Anmeldung zu überprüfen, ob die Termine (insbesondere den Theorieausbildungstag betreffend) für sie auch zeitlich passen. Es ist nicht möglich sich für Teile oder die gesamte theoretische Ausbildung zu entschuldigen, um sie später nachzuholen. Von diesbezüglichen Anfragen bitten wir dringend abzusehen!
Schließlich weisen wir darauf hin, dass mit erfolgreicher Anmeldung zu einem Rettungsschwimmkurs ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande kommt. Dies bedeutet, dass auch bei Nichtantritt die volle Lehrgangsgebühr geschuldet wird! Die Teilnahme kann jedoch bis spätestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn kostenfrei storniert werden.
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